Der Prokurator des Königs, die Abteilungsprokuratoren, die ersten Staatsanwälte und die Staatsanwälte vertreten die Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Instanz, beim Unternehmensgericht und beim Polizeigericht.

Zusammen bilden sie die Staatsanwaltschaft.

Der Prokurator des Königs vertritt die Gesellschaft in der Sitzung. Der Prokurator des Königs stellt die Anträge in der Sitzung. Das heißt, dass er den Sachverhalt darlegt, erklärt warum er die Verstöße als erwiesen erachtet und er eine Strafe beantragt.

Nach der Verkündung des Urteils ist die Staatsanwaltschaft zuständig für die Urteilsvollstreckung.

Categorie
Staatsanwaltschaft