die Pyramide
Die hierarchische Struktur der Gerichtshöfe und Gerichte kann in Form einer Pyramide dargestellt werden.
Unten befinden sich die Friedensrichter und die Gerichte. Deren Entscheidungen nennt man 'Urteile'.
Oben stehen die Gerichtshöfe. Deren Entscheidungen nennt man 'Entscheide'
Was ist der Unterschied zwischen den Gerichten und den Gerichtshöfen?
In den Gerichten urteilen die Richter 'in erster Instanz'. Falls eine der Parteien nicht mit dem Gerichtsurteil einverstanden ist, stehen ihr mehrere 'ordentliche' und 'auβerordentliche' Rechtsmittel dagegen zur Verfügung.
- Die 'ordentlichen Rechtsmittel' sind der Einspruch und die Berufung.
- Wenn eine Partei 'im Versäumniswege' verurteilt worden ist (das heiβt, dass sie nicht erschienen ist) und dagegen Einspruch einlegt, verhandelt derselbe Richter die Sache erneut und spricht ein neues Urteil.
- In der Berufung entscheidet der Richter ein letztes Mal über den Grund der Sache und urteilt also 'in letzter Instanz'.
- In bestimmten Fällen ist es möglich ein 'auβerordentliches Rechtsmittel' einzulegen: die Kassation beim Kassationshof. Aufgepasst: der Kassationshof prüft nicht den Sachverhalt der ihm unterbreiteten Rechtssache, sondern kontrolliert sie nur auf Einhaltung der Rechtsvorschriften.
Die Gerichte
Das Gericht ist die offizielle Instanz, die Rechtssachen verhandelt. Die Richter beurteilen die Rechtssachen und sprechen ein Urteil.
Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Arten von Gerichten.
© Hilde De Windt
Die verschiedenen Arten von Gerichten
© Hilde De Windt
Die Gerichtshöfe
Wenn Sie nicht mit der Entscheidung des Richters im Gericht einverstanden sind, können Sie in bestimmten Fällen bei einem Gerichtshof Berufung einlegen.
Sehen Sie sich hier die Informationen zu den verschiedenen Gerichtshöfen an.