Der Generalprokurator leitet die Staatsanwaltschaft beim Kassations-, Appellations- und Arbeitsgerichtshof.

Es gibt einen Generalprokurator beim Kassations-, beim Appellations- und beim Arbeitsgerichtshof.

Der Generalprokurator ist der höchste Magistrat bei der Staatsanwaltschaft (der Dienst wird Generalstaatsanwaltschaft genannt).

Bei der Generalstaatsanwaltschaft am Kassationshof wird er beigestanden durch Generalanwälte, bei der Generalstaatsanwaltschaft am Appellationshof durch Generalanwälte und Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft und beim Generalauditorat am Arbeitsgerichtshof durch Generalanwälte und Staatsanwälte beim Generalauditorat.

Die Bezeichnung „Generalprokurator“ wird also für verschiedene Funktionen verwendet:

  • Leiter der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof
  • Leiter der Generalstaatsanwaltschaft beim Appellations- und Arbeitsgerichtshof. Der Generalprokurator ist dieselbe Person beim Appellations- und beim Arbeitsgerichtshof.

Beim Assisenhof wird das Amt der Staatsanwaltschaft durch den Generalprokurator des Appellationshofes oder durch den Ersten Generalanwalt, einen Generalanwalt oder einen Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft am Appellationshof ausgeübt.

Categorie
Staatsanwaltschaft