Der Abteilungsprokurator steht an der Spitze einer Abteilung einer Staatsanwaltschaft.
Der Prokurator des Königs ist zuständig für den gesamten Gerichtsbezirk.
Der Prokurator des Königs eines Gerichtsbezirks leitet die Staatsanwaltschaft des gesamten Bezirks. Falls die Staatsanwaltschaft eine oder mehrere Abteilung(en) besitzt, kann er durch einen oder mehrere Abteilungsprokurator(en) unterstützt werden.