örtliche Zuständigkeiten
Die Gemeinden St. Vith, Amel, Büllingen, Burg-Reuland und Bütgenbach bilden den zweiten Gerichtskanton Eupen-St. Vith. Der Sitz des Friedensgerichts ist in Eupen.
Die Gemeinden St. Vith, Amel, Büllingen, Burg-Reuland und Bütgenbach bilden den zweiten Gerichtskanton Eupen-St. Vith. Der Sitz des Friedensgerichts ist in Eupen.